Der gesetzliche Mindestlohn hat sich ab 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro je Zeitstunde erhöht. Weitere Erhöhungen sind ab 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn ist jedoch für die Baubetriebe nur dann von Bedeutung, wenn keine vorrangige Anwendung des Tarifvertrages Mindestlohn gilt.
Ein Vierteljahrhundert arbeitete Markus Andres als selbstständiger Messebauer – doch dann kamen die Corona-Pandemie und damit Existenzängste. Deshalb startete der 50-Jährige im vergangenen September eine Zimmerer-Ausbildung beim Innungsbetrieb Zimmerei Leopold Göring in Starnberg. Andres sagt: „Das Zimmererhandwerk hat mir die Haut gerettet.“
Am kommenden Dienstag, 19. Januar 2021, sollen die Corona-Maßnahmen weiter verschärft werden. Im Vorhinein wurden nochmals umfangreiche Präventionsmaßnahmen vereinbart, um die Baubeschäftigten in der sich zuspitzenden Corona-Lage besser zu schützen.
Pandemiebedingt fällt die Bezirksversammlung Oberbayern heuer leider aus. Deshalb schauen wir auf die Zusammentreffen im vergangenen Jahr in Bad Aibling, vor fünf in Weilheim und zehn Jahren in Palling zurück.
Auch wir nutzen die Weihnachtstage, um zur Ruhe zu kommen. Von Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis einschließlich Mittwoch, 6. Januar 2021, bleibt die Geschäftsstelle des Landesinnungsverbandes geschlossen. Ab Donnerstag, 7. Januar 2021, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.